Namenlagerschein

Namenlagerschein - auf den Namen des Berechtigten ausgestelltes Dokument, in dem sich der Lagerhalter zur Aushändigung eines bei ihm eingelagerten Gutes gegen Aushändigung des N. verpflichtet. Der Namenlagerschein gehört zu den Namenspapieren; die Übertragung des in ihm verbrieften Herausgaberechts erfolgt daher nach den allg. Grundsätzen der Abtretung, nicht wie beim Orderlagerschein durch Indossament (Orderpapier).