Namensaktie

Namensaktie - auf den Namen des Aktionärs ausgestellte Aktie. Im Gegensatz zu der (vor allem im Börsenhandel) leicht übertragbaren Inhaberaktie ist die Namensaktie nur durch schriftliche Erklärung auf der Aktie übertragbar. Nicht voll eingezahlte Aktien sind als Namensaktie auszugeben; im Übrigen kann die Aktiengesellschaft nach ihrer Satzung Inhaberaktien oder Namensaktie ausgeben, sofern gesetzlich beide Arten zulässig sind.