Naturallohn

Naturallohn - Entlohnung für geleistete Arbeit in Naturalien (z. B. Lebensmittel, freie Wohnung usw.). Der Naturallohn wird noch heute Landw. angewandt, indem ein Teil des Lohnes in Geldform und ein weiterer Teil in Naturalien gezahlt wird. Für die gewerbliche Wirtschaft ist der Naturallohn in Deutschland seit 1849 gesetzlich verboten. Der Naturallohn verschärft die Ausbeutung der Landarbeiter wesentlich, da sie durch ihn zusätzlich als Verbraucher der Ausbeutung unterliegen.