Nebenbeschäftigung
Nebenbeschäftigung - Arbeit, die Werktätige außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit und bestehender Arbeitsverträge zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, Versorgung und Betreuung der Bevölkerung u. ä. leisten. Die Nebenbeschäftigung trägt dazu bei, die Versorgung mit Dienstleistungen und Reparaturen zu erhöhen, die Bildung und das geistig- kulturelle Leben zu entfalten, den Sport, die Freizeitgestaltung und Erholung sowie die soziale und medizinische Betreuung der Bevölkerung zu fördern. Eine Nebenbeschäftigung darf nur im gesetzlich bestimmten Rahmen übernommen werden. Für die Nebenbeschäftigung ist die Zustimmung des Betriebes erforderlich, mit dem der Werktätige in einem Arbeitsrechtsverhältnis steht. Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn der Werktätige seine Pflichten aus dein Arbeitsrechtsverhältnis nicht erfüllt. Arbeitsleistungen im eigenen Betrieb über die gesetzliche Arbeitszeit hinaus dürfen nur im Rahmen von Überstundenarbeit auf der Grundlage der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, also nicht als Nebenbeschäftigung, erbracht werden. Die betrieblichen Planauflagen dürfen nicht mit Hilfe bezahlter freiwilliger Arbeit (zusätzliche Arbeit) durchgeführt werden, soweit nicht Ausnahmen durch Rechtsvorschrift ausdrücklich geregelt sind.