Negativerklärung

Als Negativerklärung bezeichnet die Finanzgesellschaft auch eine Negativklausel. Darin enthalten sind unbesicherte Kreditverträge sowie Anleihen. Bei den Anleihen handelt es sich um Zusicherungen, die der Schuldner an seine potentiellen Gläubiger ausgibt. Diese stellen jedoch in keinster Weise eine Kreditsicherheit dar. Und die Negativerklärung wird auch vom künftigen Gläubiger nicht als Kreditsicherheiten ausgegeben. Ein ebenso wichtiger Punkt ist der, dass unbesicherte Gläubiger gerne gleichermaßen behandelt und abgehandelt werden, wie übrige Gläubiger. Banken und weitere Kreditanstalten geben unbesicherte Darlehen immer nur dann aus, wenn die Vermögenssituation in der aktuellen Lage des Unternehmens dies zulässt. Am Ende vertraut der Geldgeber dem Kreditnehmer auf dessen finanzielle Beständigkeit während der gesamten Laufzeit des Kredites.

In der Negativerklärung ist ebenfalls eine Klausel enthalten, welche besagt, dass ein allgemeines Besicherungsverbot ausgesprochen ist. Dadurch können weder Verfügungen, noch Belastungen oder Verpflichtungen eingegangen werden. Somit wird die Rückzahlung des Kredites abgesichert.