Nettoprinzip

Nettoprinzip - Formader Verbindung der nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Betriebe mit dem Staatshaushalt, wobei in den Betrieben die Einnahmen mit den Ausgaben aufgerechnet werden und die Beziehungen zum Staatshaushalt, über den Saldo (Gewinn bzw. Verlust) entstehen. Dabei besteht die Verbindung zum Staatshaushalt in der Regel in einem System von Zu- bzw. Abführungen (Haushaltsbeziehungen der volkseigenen Wirtschaft). In Ausnahmefällen wird das Nettoprinzip auch bei Haushaltsorganisationen angewandt.