Nettoprodukt

Nettoprodukt - neu geschaffener Teil des in den Betrieben und Zweigen des produktiven Bereichs hergestellten Bruttoprodukts (Bruttoproduktion), der nach Abzug des Produktionsverbrauchs verbleibt. Die Summe des in allen Betrieben der Volkswirtschaft erzeugten Nettoprodukts - die Nettoproduktion - ergibt unter Berücksichtigung der Verrechnungen (Preisstüzungen für den Produktionsverbrauch) das produzierte Nationaleinkommen. Das Nettoprodukt tritt bei Warenproduktion in zwei Formen auf: in Wertform (ausgedrückt in einer bestimmten Geldsumme) und in Naturalform (eine bestimmte Menge Gebrauchswerte). Wertmäßig ist das betriebliche Nettoprodukt durch die im jeweiligen Betrieb produktiv verausgabte und neu vergegenständlichte Arbeit und damit durch die Größe des Neuwerts bestimmt. Da Höhe und Entwicklung der betrieblichen Kosten und der Preise in der Regel nicht unmittelbar mit der Höhe und Entwicklung des Wertes der Waren übereinstimmen, kann der Beitrag der einzelnen Wirtschaftseinheit zum Nettoprodukt aus den betrieblichen wertmäßigen Kennziffern nicht exakt abgeleitet werden. Gebrauchswertmäßig wird das Nettoprodukt durch diejenigen Erzeugnisse des betrieblichen Bruttoprodukts repräsentiert, die nach Abzug der Erzeugnisse verbleiben, die dem Ersatz des Produktionsverbrauchs entsprechen. Die Höhe des Produktionsverbrauchs bestimmt damit die Höhe des Nettoprodukt mit. Die statistische Berechnung der Größe des in den Betrieben innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, meist eines Jahres, erzeugten Nettoprodukt (sowohl absolut als auch relativ, bezogen auf die Zahl der produktiv Tätigen bzw. der Gesamtbeschäftigten) erfolgt für Analysen über die Entwicklung der betrieblichen Leistung sowie für Niveauvergleiche mit vergleichbaren Betrieben. Dabei wird von der Differenz zwischen dem in einem Zeitraum hergestellten betrieblichen Bruttoprodukt (zu effektiven Abgabepreisen bewertet) und den tatsächlichen Kosten für verbrauchte Produktionsmittel des gleichen Zeitraumes ausgegangen. Die erhaltene Größe setzt sich im wesentlichen aus dem Arbeitseinkommen der produktiv Tätigen sowie dem Reineinkommen (unabhängig von seiner anschließenden Verteilung und Verwendung) zusammen. Zur ökonomisch wirksamsten Ausnutzung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung (Rechnungsführung, wirtschaftliche) werden Teile des in den Betrieben geschaffenen Mehrprodukts - und damit Teile des betrieblichen Nettoprodukt - als betriebliche Selbstkosten verrechnet und ausgewiesen. Dies gilt u. a. für die aus dem betrieblichen Kultur- und Sozialfonds finanzierten Einrichtungen sowie für einen Teil der Aufwendungen für die Arbeiterversorgung, die betriebliche Berufsausbildung, Versicherungsgebühren usw.