Neuaufschluss

Neuaufschluss - Sammelbez. für alle Vorarbeiten zum Abbau einer Lagerstätte mit nachgewiesenen und bestätigten Mindestvorräten. Der Neuaufschluss wird analog den Aufwendungen für. Investitionen finanziert (Investitionsfinanzierung) und über den Lagerstätteninhalt, der durch den Neuaufschluss zum Abbau vorbereitet wird, amortisiert. Zum Tagebauneuaufschluss rechnen u. a. Entwässerung, Oberflächenberäumung und Abraumbewegung in der Aufschlussfigur, Anlage von Außenkippen, Bau der Tages-, Strom- und Wasserversorgungsanlagen. Zum Tiefbauneuaufschluss zählen u. a. die Herstellung von Schächten, Füllort, Hauptförderstrecken, Hauptwetterstrecken und Pumpenräumen.