Neufassung

Schon vor der Neufassung der Baunutzungsverordnung und der Erneuerung der Planzeichenverordnung im Jahre 1990 hat die Bundesregierung aufgrund des § 199 Abs. 1 des Baugesetzbuchs eine neue Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 6. Dezember 1988 erlassen. Nach ihrem §31 waren ihr Inkrafttreten und das Außerkrafttreten der bisherigen Wertermittlungsverordnung in der Fassung vom 15: August 1972 an das Inkrafttreten der im einzelnen Bundesland nach § 199 Abs. 2 zu erlassenden Vorschriften geknüpft, spätestens jedoch auf den 1. Januar 1990 festgesetzt.

Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz vom 17. Mai 1990 - Mittlerweile war durch erhöhte Wohnraumansprüche als Folge der prosperierenden Wirtschaftsentwicklung, durch die wachsende Zahl von eigenen Wohnraum beanspruchenden Einzelpersonen - insbesondere auch von jungen Leuten - sowie durch den wachsenden Zustrom deutschstämmiger Aussiedler aus dem Ausland und von Übersiedlern aus der damals noch bestehenden Deutschen Demokratischen Republik eine Überlastung des Wohnungsmarkts entstanden, die als eine neue Wohnungsnot bezeichnet werden konnte. Ihr durch eine Intensivierung des Wohnungsbaus zu begegnen, erschien dringend geboten. Diesem Ziel sollten insbesondere Maßnahmen städtebaurechtlicher Art dienen, die das Planungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen und den Wohnungsbau in anderer Weise zu begünstigen geeignet erschienen. Zu diesem Zweck wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften erarbeitet, der wortgleich sowohl als Initiativgesetzentwurf von den Fraktionen der CDU/CSU, und der F.D.P. im Deutschen Bundestag eingebracht als auch von der Bundesregierung beim Bundesrat eingebracht und mit dessen Stellungnahme dem Bundestag vorgelegt wurde. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 17. Mai 1990 mit Mehrheit beschlossen. Nachdem der Bundesrat den Vermittlungsausschuss eingeschaltet hatte und über dessen Vorschlag Übereinstimmung erzielt worden war, konnte das Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz schließlich am 17. Mai 1990 ausgefertigt und sodann im BGB1. I S. 926 verkündet werden. Es trat am 1. Juni 1990 in Kraft und war auf fünf Jahre, d. h. bis zum 31. Mai 1995, befristet. Die städtebaurechtlichen Vorschriften sind in seinem Artikel 2 enthalten, der als Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch - BauGBMaßnahmenG überschrieben worden ist. Es stand zu erwarten, dass - jedenfalls vor Ablauf der fünfjährigen Befristung - geprüft werden würde, welche der gesetzlichen Maßnahmen dieses Gesetzes geeignet sein würden, in das Dauerrecht des Baugesetzbuchs übernommen zu werden. Das geschah in der Tat - wesentlich früher, als ursprünglich angenommen werden konnte, nämlich bereits nach rund 272 Jahren.