Neuwertversicherung

Neuwertversicherung - in einigen Formen der Sachversicherung vorkommende Regelung, wonach im Schadenfall eine Entschädigung zum Neuwert geleistet wird. Die Neuwertentschädigung beinhaltet einen Ausgleich des Schadens zu Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten nach den Preisen am Tage des Schadens ohne jeden Abzug für eine durch Alter und Abnutzung eingetretene Wertminderung. Sie ermöglicht dem Versicherungsnehmer den Ersatz der zerstörten bzw. die Wiederherstellung der beschädigten Sache ohne eigene finanzielle Aufwendungen. Es werden nur bestimmte langlebige Sachen zum Neuwert versichert, die keinem schnellen Verschleiß unterliegen und die noch nicht soweit entwertet sind, dass sie auch ohne Eintritt des Schadens in absehbarer Zeit ersetzt werden müssten.