nicht produzierende Abteilungen

Abteilungen, nicht produzierende - Strukturbereiche des Betriebes, in denen Leistungen vollbracht werden, die sich aus den Grundfunktionen Beschaffung, Leitung aller Prozesse, Absatz und Betreuung ergeben. Die Tiefe der Untergliederung dieser Grundfunktionen wird vom Umfang der Arbeitsaufgaben, der Angestelltenzahl, der Leitungsorganisation sowie von kostenrechnerischen und finanzierungstechnischen Erfordernissen bestimmt. Da die Kosten der n. A. den betrieblichen Erzeugnissen und Leistungen nur in Ausnahmefällen direkt zurechenbar sind, werden sie in der Kostenstellenrechnung auf die produzierenden Abteilungen (Abteilungen, produzierende) bzw. in der Kostenträgerrechnung als indirekt zurechenbare Kosten den Kostenträgern zugeschlagen. Die Verschiedenartigkeit der in den nicht produzierenden Abteilungen ausgeführten Tätigkeiten kann dabei durch die Variierung der ausgewählten Verrechnungsbasis berücksichtigt werden. Die Kosten der nicht produzierenden Abteilungen werden nach dem Etatprinzip geplant, also auf Grund von Stellenplänen und Tarifregelungen für die Lohnkosten, aus Durchschnittsätzen vergangener Zeiträume für die sachlichen Kosten, aus Plansätzen für die Abnutzung und Erhaltung des Gebrauchswertes der Grundmittel, ergänzt durch planmäßige Auflagen zur Senkung der Etatkosten.