Nichtberechtigter

Nichtberechtigter - jemand, der ihm nicht zustehende Rechte ausübt, insbesondere der unberechtigt über eine Sache verfügt. Ein Nichtberechtigter ist im Rechtsverkehr insbes., wer in Bezug auf die betreffende Sache wie ein Eigentümer bzw. Fondsinhaber oder wie ein von diesem zur Verfügung Befugter auftritt, ohne es zu sein. Die von einem Nichtberechtigter erworbene Sache kann nur ausnahmsweise bei Zulässigkeit eines gutgläubigen Erwerbs (Erwerb, gutgläubiger) in das subjektive Eigentumsrecht bzw. die Fondsinhaberschaft übergehen. I. w. S. ist Nichtberechtigter auch der, welcher entgegen der Zweckbindung von Fonds über Fondsbestandteile verfügt. Die rechtlichen Konsequenzen einer solchen Verfügung sind unterschiedlich.