Niederstwertprinzip

Niederstwertprinzip - für die Bewertung von Positionen des Umlaufvermögens in den Handelsbilanzen maßgeblicher Bewertungsgrundsatz, wonach der niedrigere von zwei möglichen Preisen, - Anschaffungs- oder Marktpreis, gewählt werden muss. Das Niederstwertprinzip soll dem Gläubigerschutz dienen und bewirken, dass Gewinne erst dann in der Bilanz erscheinen, wenn sie realisiert wurden, während Verluste, auch wenn sie noch nicht realisiert sind, gewinnmindernd erfasst werden.