Norm

Norm - im allgemeinen Regel, Richtschnur, Maßstab. Vorschrift, Einheitsmuster, Musterbeispiel, Vorbild. Die Norm ist ein Vereinheitlichungsergebnis und damit die gleiche Lösung einer sich wiederholenden Aufgabe. Normen werden auf unterschiedlichen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens angewendet. Unter soziologischem Aspekt sind es die sozialen Normen (Norm, soziale), unter juristischem die Rechtsnormen. In der Wirtschaft gibt es neben den Kapazitätsausnutzungsnormen (Kapazität, Ausnutzung der) und den Bestandsnormen (Vorratsnorm) vornehmlich zwei Gruppen: Die erste Gruppe bezieht sich auf Beschaffenheiten (Abmessungen, Stoffangaben u. a.) der Arbeitsgegenstände, Arbeitsmittel und Konsumgüter, auf Herstellung u. a. Verfahren sowie auf Verständigungsmittel. Vereinheitlichungen dieser Gruppe werden als Standards bezeichnet. - Die Norm der zweiten Gruppe haben die Elemente des Arbeitsprozesses - Arbeitskraft, Arbeitsgegenstand und Arbeitsmittel - zum Gegenstand. Diese Norm legen den erforderlichen Aufwand an lebendiger und vergegenständlichter Arbeit je Mengeneinheit des Erzeugnisses bzw. je Leistungseinheit oder je Produktionsstätte bei Gewährleistung der geplanten Arbeitsergebnisse unter den jeweils bestmöglichen technisch-technologischen, ökonomischen und arbeitswissenschaftlichen Bedingungen fest. Sie werden Aufwandsnormen gen. Zu ihnen gehören die Arbeitsnormen (Arbeitsnormen, technisch begründete), die Materialverbrauchsnormen und die normativen Festlegungen über den materiellen Verschleiß der Arbeitsmittel: - Die aus dem Staatshaushalt finanzierten Organe und Einrichtungen arbeiten nach Haushaltsnormen.