Normung

Normung - im allgemeinen zusammengefasste Bezeichnung für das Festlegen von Vereinheitlichungen auf den unterschiedlichsten Gebieten des gesellschaftlichen Lebens. Die Ergebnisse der Normung werden Normen genannt. Im Recht führt die Normung zu Rechtsnormen, d. h. zu Rechtsvorschriften, zu einzelnen Rechtssätzen, die meist in Gesetzen, in Paragraphen oder Artikeln ausgedrückt sind, in der Wirtschaft vor allem zu Aufwandsnormen (Arbeitsnormen, Arbeitsnorm, technisch begründete], Materialverbrauchsnormen und normativen Festlegungen über den materiellen Verschleiß der Arbeitsmittel) sowie von Bestandsnormen (,R Vorratsnorm) und Kapazitätsausnutzungsnormen (R Kapazität, Ausnutzung der). Die Aufwandsnormung hat das Ziel, durch Ausarbeiten, Einführen, Kontrollieren und Überarbeiten von Festlegungen, die den erforderlichen Aufwand an lebendiger und vergegenständlichter Arbeit je Mengeneinheit des Erzeugnisses bzw. je Leistungseinheit oder je Produktionsstätte bei Gewährleistung der geplanten Arbeitsergebnisse unter den jeweils bestmöglichen technischen, technologischen, arbeitsmedizinischen, arbeitspsychologischen u. a. Bedingungen enthalten, zur sozialistischen Planung, zur Leitung und Organisation der gesellschaftlichen Produktion und Arbeit sowie zur Anwendung ökonomischer Stimuli beizutragen. Damit wirkt die Aufwandsnormung auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, auf die Senkung der Selbstkosten, auf die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse u. a. ein.