Notar

Notar - Jurist, dem staatliche Mitwirkungs- und Kontrollaufgaben als Bestandteil der Rechtspflege bei der Gestaltung zivil-, familien- und bodenrechtlicher Beziehungen übertragen sind. Der Notar hat insbesondere Bürger und Betriebe bei der Gestaltung der gen. Beziehungen zu beraten und die Beurkundung und Beglaubigung von Verträgen über Grundstücke, Testamenten u. a. Rechtsakte vorzunehmen. Er wird vom Minister der Justiz berufen und abberufen. In der Regel ist der Notar in einem Staatlichen Notariat (R Notariat, Staatliches) tätig.