notleidende Ware

Notleidende Ware, - Ware, die z. B. infolge Nichtabnahme durch den Empfänger (wegen nichtvertragsgerechter Lieferung, Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit), verspäteter Lieferung, Unvollständigkeit der Dokumente oder Nichtübereinstimmung mit den Papieren zollamtlich nicht zum freien Verkehr oder in einem anderen Zollverfahren abgefertigt werden kann. In den Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes ist festgelegt, wie mit notleidende Ware verfahren wird (z. B. Rücksendung, Versteigerung, Einlagerung).