Notstand

Notstand - Gefahrensituation, die zum Ausschluss der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann. Ein Notstand besteht, wenn von einer Sache eine Gefahr für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung, für Leben, Gesundheit, sozialistisches und persönliches Eigentum oder für andere Rechte ausgeht. Handlungen, durch die eine solche Gefahr in angemessener Weise abgewehrt wird, sind nicht rechtswidrig. Verursachte Schäden brauchen nicht ersetzt zu werden.