Nulltarif

Nulltarif - Bezeichnung für gebührenfreie Benutzung von Verkehrsmitteln durch alle Passagiere auf der betreffenden Linie, ohne dass eine Berechtigung zur kostenlosen Beförderung im Einzelfall nach- zuweisen ist (im Gegensatz zur Ermäßigung oder kostenlosen Benutzung für bestimmte Nutzergruppen, die tariflich geregelt wird. Der Nulltarif soll der Sicherung des Primats öffentlicher Verkehrsmittel vor privaten (Pkw) dienen. Für die Finanzierung der Transportmittel ist oft ein geringerer gesellschaftlicher Aufwand erforderlich als für Folgeinvestitionen individueller Verkehrsmittel (Straßen, Parkplätze u. a.). Die Anwendung des Nulltarifs hat sich jedoch nicht bewährt bzw. nicht durchgesetzt, da seine Wirkung nicht dem Wertgesetz entspricht. Versuche, den Nulltarif anzuwenden, liegen aus sozialistischen und kapitalistischen Ländern vor.