Nutzungsdauer

Nutzungsdauer - Zeitspanne von der Inbetriebnahme des Arbeitsmittels (Grundmittels) bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es infolge des physischen oder moralischen Verschleißes seine Funktionstauglichkeit verliert und nicht mehr genutzt werden kann. In dieser Zeitspanne, die in Kalenderzeiten gemessen wird, führt das Arbeitsmittel seine ihm primär zugedachte Arbeitsmittelfunktion aus bzw. wird es zum Zwecke der Ausführung bereitgehalten oder instand gesetzt. Die Nutzungsdauer stellt die Summe aller Einsatzzeiten, Instandsetzungs- und Lagerzeiten dar. Das Ende der Nutzungsdauer soll möglichst mit dem Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung zusammenfallen, so dass entsprechende Mittel für eine Ersatzinvestition vorhanden sind. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer intensiven (z. B. mehrschichtigen) Nutzung der Grundmittel. - Die Nutzungsdauer der Grundmittel ist in durch staatlich festgelegte Normative bestimmt. Diese sind eine Orientierungsgröße für die langfristige Planung der Produktion von Grundmitteln. Da Grundmittel infolge Produktionsverlagerung, Ersatzinvestitionen u. a. Maßnahmen vor Ablauf ihrer normativen Nutzungsdauer aus einem Betrieb ausgesondert werden können, kommt bei Entscheidungen über ihre weitere Verwendung in anderen Betrieben und Produktionsprozessen der Restnutzungsdauer eine Bedeutung zu. Diese ist die Differenz zwischen der Nutzungsdauer bis zum Zeitpunkt der Aussonderung des Grundmittels und der durch das Normativ festgelegten Nutzungsdauer Abschreibung, Aussonderung von Grundmitteln, Grundfondsreproduktion, komplexe, Lebensdauer der Grundmittel