Nutzungsrecht, Nutzungsbefugnis

Nutzungsrecht, Nutzungsbefugnis - Recht des Eigentümers bzw. des Fondsinhabers oder eines anderen Berechtigten, eine Sache oder ein Recht nach eigener Entscheidung zu gebrauchen und sich die hierbei erzielten Erträge anzueignen. Ein Nutzungsrecht bzw. Nutzungsbefugnis kann sich auch auf wissenschaftlich-technische Ergebnisse beziehen, für deren effektive Verwertung und Anwendung die umfassende volkswirtschaftliche Nutzung entscheidende Bedeutung hat. Es kann sich ferner auf Gewässer erstrecken. Die Begründung eines abgeleiteten Nutzungsrecht erfolgt in der Regel durch Vertrag, aus dem sich die Besitzbefugnis (Besitz) herleitet. Für volkseigene Grundstücke kann ein Nutzungsbefugnis durch Entscheidung zuständiger staatlicher Organe verliehen werden. Sie können auch Nutzungsrecht oder Nutzungsbefugnis für Wirtschaftspatente erteilen oder die Nutzung von Gewässern genehmigen. Das Nutzungsrecht ist mit der Rechtspflicht zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung (Nutzungspflicht) verbunden.