Nutzungsvertrag
Nutzungsvertrag - allg. Bezeichnung für die vertragliche, meist zeitweilige Übertragung der Nutzung von Sachen und Rechten, die entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt und das Eigentumsrecht bzw. die Fondsinhaberschaft (Verwaltung, operative) bezüglich des Nutzungsgegenstandes nicht verändert. Zu den Nutzungsvertrag i. e. S. gehören z. B. a) zwischenbetriebliche Nutzungsvertrag zwischen Überlasser und Nutzer über die zeitweilige Überlassung beweglicher oder unbeweglicher Grundmittel. Durch diese Nutzungsvertrag werden zur Erhöhung der Grundfondsökonomie zeitweilig nicht benötigte Grundmittel der Nutzung zugeführt, überwiegend durch einen Betrieb genutzte Gebäude und andere Grundmittel voll ausgelastet und bestimmte Grundmittel überhaupt eingesetzt (so Container der Eisenbahn und Vorrichtungen der entsprechenden Ausleihstationen).