Oberlicht

Oberlicht: 1. in der Dachhaut ausgesparte und verglaste Öffnung zur Beleuchtung großflächiger Hallen oder tiefer Gebäude (Glasdach). Man unterscheidet: 1. in der Dachebene liegende Verglasung, die den Nachteil hat, dass die Beleuchtungsstärke durch Staub- und Schneeablagerung gemindert wird; 2. Aufbau mit vertikaler oder im Winkel von >30° geneigter Kitt- oder kittloser Verglasung mit Drahtglas. Je nach Anordnung und Form spricht man von Satteloberlicht in First oder Raupenanordnung, Laternenoberlicht (z. T. auch nur mit Lüftungsgitter ohne Verglasung zur zusätzlichen Belüftung) und Oberlichtbändern, Prismenoberlicht, Lichtkuppeln, Shedoberlicht (Fensterfront stets nach Norden; Dach), Monitoroberlicht u. a. 2. oberer Fensterflügel (f Fenster), eventuell mit bes. Öffnungseinrichtung versehen. - 3. oberhalb des Türflügels (Tür) befindliches Fenster.