Obliegenheiten

Obliegenheiten - aus der bürgerlichen Versicherungslehre stammende Bezeichnung für die Auskunfts-, Verhaltens-, Anzeige- und Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers und der versicherten Person beim Zustandekommen und während der Laufzeit von Versicherungsrechtsverhältnissen. In der bürgerlichen Versicherungslehre existieren umfangreiche und einander widersprechende Theorien zur sog. Rechtsnatur der Obliegenheiten; von der bürgerlichen Rechtssprechung wurde ihr Charakter als Rechtspflicht jedoch verneint.