ökonomisches Grundgesetz

Ökonomisches Grundgesetz - ökonomisches Bewegungsgesetz der Gesellschaftsformation; das die allgemeinsten und wesentlichsten Zusammenhänge im gesellschaftlichen Reproduktionsprozess zum Ausdruck bringt. Es kennzeichnet das ökonomische Ziel und die Wege und Mittel zur Realisierung dieses Zieles und damit auch das Wesen, die Triebkräfte und die Entwicklungstendenz der jeweiligen Gesellschaftsformation. Das ökonomische Grundgesetz nimmt im N System der ökonomischen Gesetze die dominierende Stellung ein, denn deren sozialer Inhalt wird durch das ökonomische Grundgesetz geprägt. Diese Stellung des ökonomischen Grundgesetzes resultiert daraus, dass es unmittelbar mit dem grundlegenden Produktionsverhältnis der Produktionsweise in Verbindung steht. Jede Gesellschaftsformation hat demzufolge ihr eigenes ökonomisches Grundgesetz. In Übereinstimmung mit dem Kapitalverhältnis als dem grundlegenden Produktionsverhältnis der kapitalistischen Gesellschaftsformation bildet z. B. das Mehrwertgesetz das ökonomisches Grundgesetz des Kapitalismus, während das ökonomisches Grundgesetz des Sozialismus das durch die sozialistischen Eigentumsverhältnisse geprägte Wesen der kommunistischen Gesellschaftsformation in seiner ersten Phase zum Ausdruck bringt. Das ökonomische Grundgesetz charakterisiert das Wesen der jeweiligen Gesellschaftsformation, indem es aufzeigt, in wessen Interesse die gesellschaftliche Produktion stattfindet und welchen Charakter ihre Triebkräfte haben. Im ökonomischen Grundgesetz drücken sich die wesensbestimmenden Prozesse der Bewegung und Entwicklung der gegebenen Produktionsweise aus.