Offene Handelsgesellschaft

Offene Handelsgesellschaft, Abk. OHG - Rechtsform einer Gesellschaft (Personalgesellschaft) des Handelsrechts zur Ausübung eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma. Die Offene Handelsgesellschaft ist keine juristische Person (Person, juristische); als Gesamtheit der Gesellschafter kann sie jedoch unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden. Zu ihrer Gründung sind Gesellschaftsvertrag und Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Gewinn und Verlust der Offene Handelsgesellschaft werden in der Regel jährlich ermittelt und zunächst (bis zu einem bestimmten Prozentsatz) auf die Gesellschafter je nach ihrem Anteil aufgeteilt. Der sog. Mehrgewinn wird unter die Gesellschafter nach Köpfen, d. h. gleichmäßig auf alle ohne Rücksicht auf ihre Kapitalanteile verteilt. Für Verbindlichkeiten der Offene Handelsgesellschaft haften alle Gesellschafter persönlich, unmittelbar und unbeschränkt.