Orderpapier

Orderpapier - übertragbares Wertpapier, das auf eine bestimmte Person ausgestellt ist, dessen Rechte aber durch Indossament auf andere Personen übertragen werden können. Man unterscheidet a) geborene Orderpapier oder auch gesetzliche Orderpapier (Namensaktien, Wechsel, Schecks), die ohne Orderklausel, d. h. den Vermerk an Order des..., übertragbar sind, und b) gekorene Orderpapier (z. B. Lager-, Transport-, Warenversicherungsdokumente), die, um übertragsfähig zu sein, unbedingt den ausdrücklichen Vermerk darüber, also die Orderklausel, besitzen müssen. In haben Orderpapier noch beim Scheckverkehr und im Außenhandel Bedeutung. Unter kapitalistischen Verhältnissen ist die Übertragung von Wertpapieren dagegen eine typische Erscheinung des Geld- und Kapitalmarktes. Vgl. dagegen R Inhaberpapier, Namenspapier.