Organkredit

Ein Organkredit ein Kredit, der dem Vorstand, dem Aufsichtsrat oder leitenden Angestellten inklusive ihren Familienmitgliedern gewährt wird. Im Bereich der Finanzen, d. h. also der Bankenwelt ist ein so genannter Organkredit ein Kredit an Personen, die in irgendeiner Weise einen Einfluss auf Kreditinstitute haben. Einen Organkredit kann nicht jede natürliche Person erhalten. Die Definition über den Personenkreis wird nach § 15 KWG geregelt und umfasst neben den Geschäftsleitern, Prokuristen, Aufsichtsratsmitgliedern des Kreditinstitutes und deren Ehegatten und minderjährigen Kindern auch juristische Personen, die an dem Kreditinstitut mit mehr als 10% beteiligt sind. Für die Vergabe eines Organkredits sind bestimmte Vorgaben erforderlich, die durch Geschäftsleitungsbeschlüsse erst eine Wirksamkeit erlangen. Durch diese Art und Weise soll einem eventuellen Missbrauch vorgebeugt werden der entstehen könnte, wenn bei Organkrediten der Kreditnehmer und der Entscheider über die Kreditvergabe eine Person sind. Die Höhe eines Organkredits spielt eine entscheidende Rolle. Wenn er ein monatliches Gehalt als Richtwert übersteigt, muss der Aufsichtsrat der Vergabe zustimmen.