Pachtvertrag

Pachtvertrag - Vertrag zwischen Verpächter und Pächter, der den Pächter berechtigt, den vereinbarten Gegenstand (Grundstücke, Gewerberäume, andere Sachen oder Rechte) während der Pachtzeit zu nutzen und aus ihm Erträge (Früchte) nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zu ziehen, und der ihn verpflichtet, an den Verpächter den vereinbarten Pachtzins zu zahlen. Das Zivilgesetzbuch kennt den Begriff des Pachtvertrags nicht mehr. Für das Bestehen von Rechten und Pflichten aus früher geschlossenem Pachtvertrag ist das vor Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches geltende Recht maßgeblich, wobei auf die Verwirklichung der Rechte aus dem Pachtvertrag die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches anzuwenden sind. Pachtvertrag über landwirtschaftlich genutztes Land (Pachtland) und neu geschlossene Verträge über die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der staatlichen Zustimmung. An die Stelle des Pachtvertrags über nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzte Bodenflächen ist mit dem Zivilgesetzbuch der Nutzungsvertrag getreten.