Parallelverkehr

Parallelverkehr - Beförderung von Personen oder Gütern durch zwei oder mehrere Transportzweige zwischen gleichen Abgangs- und Zielorten in gleicher Richtung, bei Bedienung derselben Zwischenstationen, zum etwa gleichen Zeitpunkt mit annähernd gleicher Reisedauer. Der Parallelverkehr ist als Folge der Konkurrenz zwischen den einzelnen Transportzweigen entstanden. Unter sozialistischen Produktionsverhältnissen ist der Parallelverkehr abzulehnen, wenn ein einzelner Transportzweig ein entsprechendes Verkehrsbedürfnis in gleicher quantitativer und qualitativer Hinsicht kostengünstig befriedigen kann. Parallelverkehr ist volkswirtschaftlich nur dann vertretbar, wenn er durch die nicht ausreichende Transportkapazität eines Transportzweiges und Nutzung freier Kapazitäten eines anderen Transportzweiges in entsprechenden Relationen und zu etwa gleichen Zeitpunkten (horizontale Kooperation) im Interesse niedrigsten Transportaufwandes begründet ist.