Parterre

Parterre [frz., zu ebener Erde] n: 1. Erdgeschoß, früher auch Hochparterre = hochliegendes Erdgeschoß. - 2. im Theater die Gesamtheit der Saalplätze im Unterschied zum Rang.

Passung: funktionsgerechte und ohne weiteres herstellbare geometrische Beziehung zwischen (Pass-)Teilen, die eine konstruktive Einheit bilden. Im Bauwesen werden unterschieden: Aneinanderpassung von 2 oder mehr gereihten Passteilen, z. B. 2 achsgebundenen Wandtafeln; Nebeneinanderpassung von 2 oder mehr parallel oder axial gefügten Passteilen, z. B. 2 übereinanderstehende Stützenteile; Ineinanderpassung von einem Außen-und einem Innenteil, z. B. Fenster in der geschlossenen Öffnung einer Wandtafel; Zwischeneinanderpassung mit 2 Seitenteilen und einem Innenteil, z. B. Riegel auf 2 Stützen oder Trennwand zwischen 2 Geschoßdecken. Paternoster Aufzug.