Partiarisches Darlehen

Unter dem Begriff Partiarisches Darlehen ist ein Kredit an Unternehmen zu verstehen, dessen Zinstilgung aus einer Beteiligung am Gewinn besteht. Geldgeber für ein Partiarisches Darlehen kann sowohl eine Bank oder ein Kreditinstitut sein oder eine Privatperson. Nach der Definition kann ein Partiarisches Darlehen von einer juristischen oder natürlichen Person gewährt werden. Damit ist klargestellt, dass auch private Geldgeber für diese Form von Firmenkredit in Frage kommen können. Juristische Personen sind dagegen auch Banken und Sparkassen, Stiftungen, der Staat oder Kommunen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ein Unternehmen kann ein Partiarisches Darlehen also auch von einer anderen Stelle, als von einer Bank erhalten. Die Unterscheidung zwischen einem derart gestalteten Beteiligungsdarlehen und einer Beteiligung am Betrieb, die auf die Rechtsform Einfluss hätte, ist oft schwer zu treffen und muss unbedingt im Einzelfall erfolgen. Zu diesem Zweck ist es hilfreich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, was für beide Partner gilt. Wie eingangs schon erwähnt, wird ein Partiarisches Darlehen nicht getilgt, wie man es von einem anderen Kredit her kennt. Die Zinsen entfallen beispielsweise ganz in der Form einer monatlichen oder jährlichen Zahlung. Dafür wird der Geldgeber mit einem vorher vereinbarten Prozentsatz am Gewinn beteiligt. Damit erfüllt der Geldgeber allerdings steuerlich die Voraussetzung, Steuern aus Zinsertrag leisten zu müssen. Schon alleine aus diesem Grund sollte unbedingt ein Fachmann hinzugezogen werden. Ein Partiarisches Darlehen berechtigt den Geldgeber, Einblick in die Unternehmerbilanz zu nehmen und die Entwicklung des Gewinns zu beobachten. Ein Unternehmen unterwirft sich damit einer besonderen Beteiligung, die ein Partiarisches Darlehen mit sich bringt.