Patrizier

Patrizier - ursprünglich römische Schicht der Vollbürger, begrifflich abgeleitet von patres - Väter, die als Eingeschriebene (patres conscripti) den römischen Senat bildeten. Patrizier waren die Nachkommen der patres. Als Patrizier wurde schließlich in der Frühzeit Roms der bevorrechtete Teil der Gesellschaft bezeichnet. Sie waren zu Geschlechtern zusammengeschlossen und bildeten allein das römische Volk (populus Romanus). Die Patrizier besaßen den größten Teil des Ackerlandes. Im 6. Jahrhundert mussten sie durch die so genannten Reformen des Servius Tullius auch Plebejer in den populus Romanus einbeziehen. In der frühen Republik (ab 5. Th. vom u. Z.) sicherten sich die Patrizier zunächst die Macht in allen politischen Organen; im Verlaufe der Ständekämpfe (5.-3. Jh.) verloren die Patrizier einen Teil ihrer Vorrechte an die Plebejer und verschmolzen schließlich allmählich mit ihnen zur Nobilität: Bekannte Familien der Patrizier bewahrten jedoch weiterhin das Andenken an ihre Herkunft (Ahnenkult), bis ein großer Teil der ehemaligen Patrizier in den Bürgerkriegen des 2./1. Th. ausgerottet (Proskriptionen) oder zurückgedrängt wurde. - Im mittelalterlichen Deutschland war die Zugehörigkeit zum Patriziat wie in Rom geburtsbedingt. Aus dem Patriziat kamen die regierenden Schichten (wohlhabendes Bürgertum/Landadel). Das im 13. Jh. in den deutschen Reichsstädten aus Fernhändlern, reichen Grundbesitzern, Münzherren, Gewerken und Pfännern entstandene Patriziat übte zunächst ebenfalls allein sämtliche städtischen Rats- und Gerichtsfunktionen aus. Auch hier zwang der wirtschaftliche Ruin alter Patriziergeschlechter zur Aufnahme anderer reich gewordener Familien in das Patriziat. Dennoch konnte das Patriziat nicht in allen Städten seine Alleinherrschaft behaupten; in harten Klassenkämpfen errangen die Zünfte im 14. Th. neben den Patriziern z. T. Sitz und Stimme im Stadtrat.