Pauschalaufenthalt

Pauschalaufenthalt - vom Fremdenverkehrsmittler an einen Einzelreisenden oder eine kleine Personengruppe (Familie, Freunde) vermittelter Erholungsaufenthalt, für den entsprechend einer detailliert vorgenommenen Kalkulation bestimmte - in der Regel mit dem Aufenthalt verbundene - Teilleistungen bereits im voraus zu bezahlen sind. Ein Pauschalaufenthalt muss als Mindestleistungen Unterkunft, volle oder teilweise Verpflegung und Kurtaxe einschließen. Bei Pauschalkuren sind darüber hinaus ärztliche Beratung oder andere medizinische Leistungen (medizinische Bäder, Trinkkuren usw.) eingeschlossen. Im Gegensatz zur Pauschalreise ist bei einem Pauschalaufenthalt die Ortsveränderung zum bzw. vom Erholungsort nicht einbezogen. Der Pauschalaufenthalt ist eine Form der Einzelreise. Er wird vom Fremdenverkehrsmittler auf Anforderung des Reisenden in der Regel nach dessen speziellen Wünschen zusammengestellt bzw. vermittelt.