Lumpsum-Fracht, Pauschalfracht, Zeitfracht

Lumpsum-Fracht, Pauschalfracht, Zeitfracht - Preisstellung beim Chartervertrag auf der Basis des dem Charterer zur Verfügung gestellten Ladevermögens des Schiffes in long tons oder Kubikraumgehalt. Die Frachtzahlung erfolgt unabhängig von der tatsächlich verschifften Ladungsmenge als im allgemeinen vierteljährlich fällige Pauschalfracht durch den Befrachter an den Reeder. Pauschalfracht oder Zeitfracht wird meist bei der langfristigen Charterung von Stückgutfrachtern durch Linienreeder angewandt.