Pensionskasse und Unterstützungskassen

Nicht nur eine Direktversicherung ist bequem, sondern auch die Pensionskasse. Die Pensionskasse zahlt Betriebsrenten aus und verwaltet auch die Beiträge des Arbeitgebers. Pensionskassen zahlen normalerweise eine dauerhafte Altersversorgung aus, nicht eine Einmalrente.

Für die Altersversorgung der Angestellten werden Pensionskassen von Unternehmen gegründet, und sie sind rechtlich selbstständig. Sie werden von der Bundesaufsicht für Versicherungen überwacht, denn rechtlich arbeiten sie wie eine Versicherung. Durch die Versicherungsaufsicht soll riskantes Finanzjonglieren vermieden werden. Denn es geht ja um die Altersversorgung einer großen Zahl von Rentnern.

Das Geld für die Betriebsrente unterliegt bei einer Pensionskasse bestimmten Vorschriften, das ist ganz ähnlich wie bei einer Lebensversicherung. Beispielsweise gibt es eine Regelung, falls der Betrieb zahlungsunfähig werden sollte. Die Pensionskasse ist nicht Teil des Unternehmens, so ist das Geld dort sicher.

Sogar nach einem Arbeitgeberwechsel kann man freiwillig weiter Beiträge einzahlen, weil man Mitglied der Pensionskasse wird.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, dann bekommen Sie die Beiträge für die Pensionskasse als zusätzliches Gehalt, das Sie voll versteuern müssen. Wenn Sie einen großzügigen Arbeitgeber haben, dann übernimmt der auch diese Steuern für Sie.

Bei den Unterstützungskassen sind die Regelungen anders. Auch die Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständig und sind nicht Bestandteil des Betriebs. Auch bei den Unterstützungskassen geht es um die Verwaltung und die Auszahlung von betrieblicher Altersvorsorge. Doch die übrigen Regelungen unterscheiden sich zwischen Pensionskassen einerseits und Unterstützungskassen andererseits. Die Unterstützungskassen werden nicht staatlich beaufsichtigt und können ihr Geld anlegen, ganz wie sie es wollen. Die Unterstützungskasse kann mit dem eingezahlten Geld machen, was sie will: an der Börse spekulieren, riskante Geschäfte durchführen, oder einen Teil des Geldes als Leihgabe wieder dem Betrieb geben.

Die Angestellten hoffen ja auf ihre Zusatzrente aus der Unterstützungskasse. Sollte der Betrieb bankrott gehen, dann kann das negative Konsequenzen haben. So kann solches Geld verloren sein, das von der Unterstützungskasse an den Betrieb ausgeliehen wurde. Es ist nicht die Unterstützungskasse, die für die Betriebsrenten haftet, sondern das ist der Betrieb. Das ist also der Unterschied zwischen Pensionskassen und Unterstützungskassen. Es gibt einen Pensionssicherungsverein, der im Notfall dann die Zusatzrente auszahlt. Dem Pensionssicherungsverein müssen diejenigen Unternehmen beitreten, die eine Unterstützungskasse betreiben.

Bei Unterstützungskassen gibt es zwar ein etwas höheres Risiko für die Angestellten, andererseits gibt es jedoch steuerliche Vorteile. Denn für Beiträge an die Unterstützungskasse müssen Sie keine Steuern oder Sozialabgaben bezahlen. Auch wenn die Betriebsrente durch freiwillige Beiträge erhöht werden soll, dann ist dem so.