Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen werden von Unternehmen zur betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt. Dies dient zur Absicherung von Verpflichtungen des Unternehmens für die verpflichtende betriebliche Altersvorsorge. Die Pensionsrückstellungen sind Verbindlichkeiten gegenüber den Arbeitnehmern eines Unternehmens und werden versicherungsmathematisch nach bestimmten Vorgaben berechnet. Pensionsrückstellungen werden in wirtschaftlicher Hinsicht und auch in steuerlicher Hinsicht als Gehaltsbestandteile angesehen. Pensionsrückstellungen werden später dem ehemaligen Arbeitnehmer als Einmalzahlung oder als Pension ausbezahlt. Während der Arbeitnehmerzeit sammelt er unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen Anteile an, die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen an ihn ausbezahlt werden. Aus steuerlicher Sicht sind Pensionsrückstellungen für beide Seiten äußerst interessant. Auch die Hinterbliebenenversorgung spielt hier eine nicht geringe Rolle. Es können hier über Pensionsrückstellungen Anwartschaften über das Unternehmen gebildet werden, die dem ausgeschiedenen Mitarbeiter hinterher zugute kommen. Dies ist in Zeiten der unsicheren gesetzlichen Rente umso wichtiger.