Pensionsversicherung

Pensionsversicherung - Versicherungsform zum Ausgleich finanzieller Folgen bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten infolge Alter, Krankheit oder Unfall bzw. bei Eintritt seines Todes. Die Pensionsversicherung wird aus den Versicherungsbeiträgen finanziert. Die Versicherungsleistungen werden hauptsächlich in Form von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten gewährt. Die Pensionsversicherung ein Zweig der Individualversicherung und wird als Einzel- und Gruppenversicherung betrieben. Versicherungsnehmer der Pensionsversicherung sind hauptsächlich die Personen, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.