Personalgesellschaft

Personalgesellschaft - vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen in der Rechtsform einer Gesellschaft; insbesondere Oberbegriff des Handelsrechts für nichtrechtsfähige Gesellschaften. Sie beruht auf der Individualität der Mitglieder, ihres Vermögens und ihrer Mitarbeit. Die Beteiligten sind vermögensrechtlich verbunden und haften sämtlich (OHG) oder teilweise (KG) persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Die Rechtsform der Personalgesellschaft ist auf einen kleinen Personenkreis zugeschnitten. Arten der Personalgesellschaft sind die OHG, die KG und die stille Gesellschaft, bei der sich jemand an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage gegen Anteil am Gewinn beteiligt, aber nach außen nicht hervortritt. Die Personalgesellschaft wird gelegentlich auch als Personengesellschaft bezeichnet.