Personalkredit

Wenn ein Darlehen ohne Sicherheiten gewährt wird, alleine aufgrund der persönlichen Bonität des Antragstellers, spricht man von einem Personalkredit. Darlehen, deren Absicherung über einen Grundbucheintrag (Hypothek) erfolgt, fallen nicht unter die Kategorie Personalkredit. Konsumentenkredite, Ratenkredite und andere Darlehen, für die eine dingliche Sicherheit im Vertrag aufgenommen wurde, fallen ebenfalls nicht unter den Begriff Personalkredit. Bei einer Autofinanzierung wird von der Bank häufig der Fahrzeugbrief als Sicherheit verlangt, bis der Kredit abbezahlt ist. Auch hier liegt kein Personalkredit vor. Erfolgt dagegen die Sicherung durch einen Bürgen oder durch eine Abtretung von Lohnansprüchen oder anderen Forderungen, erfolgt die Auszahlung des Kredits alleine aufgrund der Bonität des Antragstellers und damit liegt ein Personalkredit vor. Das Kreditinstitut verlässt sich auf die ausgesprochen gute Kreditwürdigkeit des Antragstellers, die durch einen Ausfallbürgen erhöht wird. Gehalts- und Lohnabtretungen zählen nicht zu den dinglichen Sicherheiten, sondern gehören ebenfalls zu den Tatbeständen, die zur Verbesserung der persönlichen Bonität führen. Ein festes Einkommen ist ohnehin ein großer Pluspunkt bei Verhandlungen mit einer Bank um einen Kredit. Einen ebenso großen Vorteil hat ein Kredit Antragsteller, wenn er einen oder mehrere Wechsel anbieten kann, die durch die Bank aufgekauft werden. Der Kaufbetrag ist die Darlehenssumme, von welcher Gebühren und Zinsen bereits abgezogen werden. Dieses Vorgehen führt zu einem Diskontkredit und damit wird ebenfalls ein typisches Beispiel für einen Personalkredit aufgeführt. Die Absicherung für das Darlehen hat sich die Bank quasi schon im Vorfeld gesichert, ein Risiko besteht nicht, denn im Falle eines Forderungsausfalls haftet der Kreditnehmer für seinen Personalkredit.