Personengarantieversicherung

Personengarantieversicherung - in Ländern verbreitete Versicherungsform für den Fall, dass Unternehmen oder Organe des Staates (Versicherungsnehmer) Verluste durch Veruntreuung der ihren Angestellten anvertrauten Vermögenswerte (Geld, Wertpapiere, Waren) erleiden. Die Personengarantieversicherung kann für bestimmte Personen, denen Vermögenswerte anvertraut sind, oder für bestimmte Funktionen abgeschlossen werden. Gegenstand der Versicherung ist der Ersatz des Schadens, der dem Versicherungsnehmer durch schuldhafte Handlungen der in die Versicherung einbezogenen Angestellten zugefügt wird. Daneben erstreckt sich der Versicherungsschutz in gewissem Umfang auch auf Schäden, die ohne Verschulden dieser Angestellten eintreten (z. B. Vermögensverluste durch Beraubung der Angestellten).