Personenversicherung

Personenversicherung - freiwillige Versicherungsformen, bei denen das versicherte Risiko an das menschliche Leben bzw. an den Eintritt bestimmter Ereignisse im menschlichen Leben gebunden ist. Zur Personenversicherung gehören alle Formen der Lebensversicherung, der Unfallversicherung und der freiwilligen Krankenversicherung. Die Personenversicherung ist in eine auf freiwilliger Grundlage beruhende Ergänzung des Versicherungsschutzes durch die Sozialversicherung. Die Personenversicherung gliedert sich in zwei große Zweige: die sparwirkenden Formen der Lebensversicherung und die Formen der Risikoversicherung: Zu den Formen der sparwirkenden Lebensversicherung, auch gemischte Versicherung genannt, gehören insbesondere die Versicherung auf den Erlebens- und Todesfall, die Versicherung mit festem Auszahlungstermin und die Kinderversorgungsversicherung. Diese unterschiedlichen Formen haben folgendes gemeinsam: Der Eintritt des Versicherungsfalles ist im Gegensatz zu den Risikoversicherungen gewiss. Daraus erwächst für die Staatliche Versicherung die Notwendigkeit, langfristig und zweckgebunden einen Geldfonds (Sparguthaben der Lebens- und Rentenversicherung) zu bilden. Wichtigste Finanzierungsquelle des Sparguthabens sind die im Versicherungsbeitrag kalkulierten Sparraten sowie die aus deren langfristiger Anlage resultierenden Zinserträge. Alle Formen der sparwirkenden Lebensversicherung sind für die Dauer der Beitragszahlung mit einer Unfallzusatzversicherung verbunden. In der Risikoversicherung ist der Eintritt des einzelnen Versicherungsfalles ungewiss. Die verbreiteten Formen der Risikoversicherung der Personen sind die Unfallversicherung und die kombinierte Unfall-Krankentagegeldversicherung. Sie gewähren Leistungen bei Tod und Körperschaden durch Unfall sowie vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Unfall bzw. Krankheit. Durch die 1975 eingeführte kombinierte Personenversicherung für Berufstätige hat die Risikoversicherung eine Weiterentwicklung erfahren. Durch sie wird die Versicherung auf den Todesfall mit der Versicherung für Körperschäden als Unfallfolge entsprechend den unterschiedlichen Sicherungsbedürfnissen der Berufstätigen verknüpft.