PKV für Beamte

Die PKV für Beamte ist sehr sinnvoll, da für diese Personengruppe keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht

Für den Personenkreis der Beamten besteht keinerlei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse, was bedeutet, dass sie ihre Kosten bei Krankheit selber tragen müssen beziehungsweise sie selber frei wählen können, ob sie gesetzlich abgesichert sein möchten oder eine PKV für Beamte wählen. Jedoch verhält es sich so, dass je nach Bundesland der Dienstherr einen Teil der entstehenden Kosten bei einer Krankheit erstattet, so dass in der PKV für Beamte lediglich die verbleibenden Kosten abgesichert werden müssen. Die PKV für Beamte ist in der Regel auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt und als eine eigenständige Krankenversicherung anzusehen.

Darüber hinaus ist es weiterhin möglich, die Familie in der PKV für Beamte mitzuversichern. Dabei darf beim Ehegatten das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, damit die Möglichkeit zur Mitversicherung bestehen bleibt. Kinder hingegen können solange in der PKV für Beamte mitversichert sein, wie ein Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld besteht. Die Berücksichtigung jedoch endet spätestens mit dem Ablauf des 27. Lebensjahres.

Um die Erstattung von der PKV für Beamte zu erhalten, müssen die entstandenen Kosten mittels einer Rechnung eingereicht werden, um einen Nachweis zu erbringen. Hierzu sind die relevanten Daten wie zum Beispiel behandelte Person oder die Diagnose mit dem Zeitraum der Behandlung anzugeben. Innerhalb einer Bearbeitungszeit erfolgt dann die Rückerstattung. Jedoch ist anzuraten, vor Abschluss der PKV für Beamte einen genauen Vergleich aller Versicherungen durchzuführen, um die bestmögliche Absicherung zu dem günstigsten Tarif zu erhalten. In der heutigen Zeit werden bereits im Internet spezielle Vergleichsseiten diesbezüglich angeboten, so dass eine Gegenüberstellung bequem möglich ist.