Plagiat

Plagiat - Verletzung von Urheberrechten, bei der der Rechtsverletzer (Plagiator) das geschützte Werk oder Teile desselben verwendet und dabei den wahren Urheber verschweigt und sich selbst als diesen ausgibt. Der Urheber kann vom Plagiator die Unterlassung weiterer Verstöße, Schadenersatz und eine Richtigstellung durch nachträgliche öffentliche Bekanntgabe des wahren Autors verlangen. Vom Plagiat ist die ungenehmigte Herausgabe eines Werkes unter dem Namen des Urhebers zu unterscheiden.