Planung der Arbeit

Planung der Arbeit - Teil der Gesamtplanung im Sozialismus zur Ermittlung des verfügbaren gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und des Bedarfs an Arbeitskräften zur arbeitskräfteseitigen Sicherung der ökonomischen, technischen und sozialen Planaufgaben, zur rationellen Nutzung des Arbeitsvermögens und zur Erhöhung des Wirkungsgrades der Intensivierung sowie zur planmäßigen Reproduktion der Arbeitskraft (Arbeitskraft, Reproduktion der), Gegenstand der Planteile Planung der Arbeitsproduktivität, des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und des Arbeitseinkommens im Fünfjahrplan sowie Arbeitsproduktivität und Arbeitskräfte in der Jahresplanung der sozialistischen Volkswirtschaft. Die Planung der Arbeit dient der Qualifizierung und dem rationellen Einsatz der Arbeitskräfte sowie der Verwirklichung des Rechts auf Arbeit und zeigt jedem Bürger eine gesicherte berufliche Perspektive. Die Planung erfolgt nach dem Produktionsprinzip und nach dem Territorialprinzip, da einerseits der Bedarf der Wirtschaft in den Betrieben und Einrichtungen entsteht, andererseits aber die Werktätigen in einem Gebiet ansässig sind. Man unterscheidet langfristige- und Fünfjahrplanung, Jahres- und operative Planung der Arbeit, wobei sich grundsätzlich zwei Planungsaufgaben ergeben: a) die Entwicklung der verbindlichen Planaufgabe und volkswirtschaftlichen Orientierung durch die zentrale Planung und die eigenverantwortliche Betriebsplanung; b) die Abstimmung der Planaufgabe, die territoriale Arbeitskräftebilanzierung und die spezifizierte Ausarbeitung des Planes sowie die Planung von Maßnahmen zur Sicherung der Staatsplanaufgabe. Die Planung der Arbeit umfasst in der Fünfjahrplanung folgende Planteile: a) Planung der Entwicklung der Arbeitsproduktivität mit der Begründung der geplanten Entwicklung der Arbeitsproduktivität nach Faktoren; b) Planung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens mit der Bilanz der Bevölkerung, der Berufstätigen und der Arbeitskräfteressourcen zur Ermittlung des zur Verfügung stehenden Arbeitskräftepotentials, der Bilanz des Ersatz- und Erweiterungsbedarfs an Arbeitskräften, der Bilanz über das Aufkommen an Schulabgängern und ihre Verteilung auf die Bildungswege (Jugendlichenbilanz), der Bilanz über das Aufkommen und den Einsatz der Arbeitskräfte sowie der Schulabgänger für eine Berufsausbildung (Verteilungskonzeption), der Planung der Qualifikationsstruktur und des Ausbildungsbedarfs, der Planung des Einsatzes der Hoch- und Fachschulabsolventen; c) Planung des Arbeitseinkommens mit der Planung des Durchschnittslohnes und des Lohnfonds. In der Jahresplanung der Betriebe umfasst die Planung der Arbeit folgende Planteile: a) die Planung der Steigerung der Arbeitsproduktivität mit der Begründung nach Hauptfaktoren; b) den Arbeitskräfteplan mit der Arbeitszeitbilanz, den Plan der Anzahl und Struktur der Arbeitskräfte, der Qualifikations- und Berufsstruktur sowie der Bilanz des Ersatz- und Erweiterungsbedarfs an Arbeitskräften; der Kader- und Bildungsplan mit den Planteilen Aufnahme von Schulabgängern in die Berufsausbildung, Aus- und Weiterbildung der Werktätigen des Betriebes, Delegierung zum Studium und Absolventeneinsatz, Leistungen der eigenen Bildungseinrichtungen im Lehrjahr u. a.; c) den Lohnplan mit der Lohnfonds- und Durchschnittslohnplanung.

Die Planung der Arbeit umfasst folgende Einzelaufgaben: a) Die Planung der Arbeitsproduktivität dient der planmäßigen Erhöhung des Wirkungsgrades der lebendigen Arbeit bzw. der Senkung des Aufwandes an Arbeitszeit und an Arbeitskraft. Die Planung der Arbeitsproduktivität beruht inhaltlich auf den Maßnahmen zur Intensivierung, deren ökonomische Ergebnisse Hauptgrundlage der Planung der Arbeitsproduktivität nach Faktoren sind. Die Arbeitsproduktivität wird je Arbeiter und Angestellter auf der Grundlage der industriellen Warenproduktion oder der Eigenleistungen bzw. nach zweigtypischen Kennziffern und auf der Grundlage des Arbeitszeitverbrauchs nach der Zeitsummenmethode geplant. Die Hauptaufgabe besteht in der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und im Ausweis ihres ökonomischen Nutzens (eingesparte Arbeitskräfte bzw. Arbeitszeit), um die Planaufgaben zu sichern und nach Möglichkeit zu überbieten. b) Die Planung der Arbeitskräfteentwicklung umfasst die Ermittlung des Bedarfs an Arbeitskräften nach Quantität und Qualität, die Planung der Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte sowie die Bilanzierung des Arbeitskräftebestandes und seiner Deckung nach dem Produktions- und Territorialprinzip. Der Arbeitskräftebedarf wird im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Planung der Arbeitsproduktivität nach Tätigkeitshauptgruppen, Berufen und Qualifikationsgruppen geplant. Der betriebliche Arbeitskräftebedarf kann u. a. nach der Zeitsummenmethode, nach der Arbeitsplatz- bzw. Stellenplanmethode, nach der Modell- oder Vergleichsmethode, auf der Grundlage von Korrelations- und Regressionsanalysen und mittels Arbeitskräftenormativen ermittelt werden. Dabei bilden für Produktionsarbeiter der technologisch erforderliche Arbeitszeitverbrauch und für die übrigen Beschäftigten der Stellenplan den Maßstab. Die Entwicklung der Beschäftigten ist nach Qualifikationsgruppen und nach Berufen durchzuführen, um daraus entsprechend der künftigen Entwicklung von Wissenschaft, Technik und Produktion jeweils die erforderlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen abzuleiten. Die Grundlagen dafür sind: die Maßnahmen zur Intensivierung und Rationalisierung, die Entwicklung der technischen Ausrüstungen und ihres Niveaus, die Struktur der Produktion, die Forschungs- und Entwicklungsaufgaben u. a. Aus der Entwicklung der Struktur der Beschäftigten wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Ersatzbedarfes die Planung der Berufsausbildung, der Weiterbildung und des Bedarfs an Hoch- und Fachschulkadern abgeleitet. Durch die Berufsausbildung werden planmäßig Jungfacharbeiter ausgebildet; geplant wird nach Berufen bzw. Berufsgruppen. Auf der Grundlage des Bedarfs an Hoch- und Fachschulkadern wird die Ausbildung für diese qualifizierten Beschäftigungsgruppen im Direkt- und Fernstudium organisiert; die Planung erfolgt nach Fachrichtungen bzw. Fachrichtungsgruppen. Die Planung der Weiterbildung dient der planmäßigen Erhöhung der Qualifikation der bereits in der Produktion beschäftigten Werktätigen. Geplant wird nach Qualifikationsstufen und Maßnahmen, wobei die erforderliche Qualifikation der vorhandenen bilanzmäßig gegenübergestellt wird. Durch die territoriale Arbeitskräftebilanzierung wird die Arbeitskräfteentwicklung entsprechend den Erfordernissen im Gebiet koordiniert. Den betrieblichen Anforderungen werden die Deckungsquellen gegenübergestellt (die Arbeitskräfteressourcen insgesamt, darunter auslernende Lehrlinge, Absolventen von Hoch- und Fachschulen, Jugendliche für ein Arbeitsrechtsverhältnis). Die zahlenmäßig stärkste Quelle einer planmäßigen Arbeitskräfteversorgung bilden die Jugendlichen. Die örtlichen Staatsorgane ermitteln, wie viel Jugendliche im Gebiet vorhanden sind, welche Ausbildung sie erhalten und wann sie für den Arbeitsprozess zur Verfügung stehen werden. c) Die Planung des Lohnfonds erfolgt auf der Grundlage der staatlichen Prinzipien der Lohn- und Sozialpolitik. Sie bringt die volkswirtschaftlichen Proportionen zwischen den Lohnfonds, der Entwicklung der Arbeitsproduktivität und der Kaufkraft zum Ausdruck. Die Planung des Lohnfonds erfolgt unter Berücksichtigung der Arbeitskräfteanzahl, der wachsenden Qualifikation und der steigenden Leistungen der Werktätigen. Die planmäßige Bildung und Verwendung des Prämienfonds sowie des Kultur- und Sozialfonds erfolgt nach spezifischen Regelungen.