Planzeitraum, Planungshorizont

Planzeitraum, Planungshorizont - Zeitabschnitt, für den geplant wird. Begründet durch die ständige analytische und prognostische Tätigkeit werden lang-, mittel- und kurzfristige Pläne ausgearbeitet. Die langfristige Planung umfasst einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren. Zum Hauptinstrument der Leitung der sozialistischen Wirtschaftstätigkeit werden die Fünfjahrpläne entwickelt, die durch Volkswirtschaftspläne für den Zeitraum eines Jahres realisiert werden. Als Voraussetzung für die straffe staatliche Leitung der Plandurchführung sind ausgewählte Hauptkennziffern der staatlichen Planauflagen der Jahresvolkswirtschaftspläne nach Quartalen und Monaten zu gliedern. In den Betriebsplänen erfolgt darüber hinaus eine weitere zeitliche Gliederung in Abhängigkeit von den spezifischen Erfordernissen des Reproduktionsprozesses. Durch das Ineinandergreifen der Pläne verschiedener Planzeitraum bzw. Planungshorizont wird die Kontinuität der Planung verwirklicht.