Postbeförderung

Ausschluss von der Postbeförderung - Recht der Deutschen Post, Sendungen von der Beförderung auszuschließen. Von der Postbeförderung sind Sendungen ausgeschlossen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Grundsätze der sozialistischen Moral verstoßen oder die in- bzw. ausländische Zahlungsmittel (Ausnahmen bes. geregelt) enthalten, Sendungen, die eine Gefahr für Personen und Anlagen bzw. für andere Sendungen bilden, sowie Kettensendungen. Vermutet die Deutsche Post in einer Postsendung Gegenstände, die von der Postbeförderung ausgeschlossen sind, so kann sie vom Absender die Angabe des Inhalts verlangen. Wird die Inhaltsangabe verweigert oder bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, so kann die Annahme der Postsendung abgelehnt werden.