Postgebühren

Postgebühren - Entgelt für die Inanspruchnahme von Leistungen der Deutschen Post entsprechend den Bestimmungen der Anordnung über den Postdienst. Die in Verbindung mit der Postordnung veröffentlichte Anordnung über Postgebühren (Postgebührenordnung) unterscheidet zwischen a) Gebühren für Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Wirtschaftsdrucksachen, Postwurfdrucksachen, Blindensendungen); b) Gebühren für Kleingutsendungen (Päckchen, Wirtschaftspäckchen, Pakete, Wirtschaftspakete); c) Gebühren für Geldübermittlungssendungen (Postanweisungen, Zahlkarten, Einzahlungsaufträge, Zahlungsanweisungen); d) Gebühren für Zusatzleistungen (Beförderung von Postsendungen als Eilsendung), Behandlung von Postsendungen als Bahnhofssendung oder als Postzeitungsgut, Einschreiben, Wertangabe, eigenhändige Aushändigung, Zustellurkunde, Rückschein, Nachnahme) sowie e) anderen Postgebühren (z. B. Postgebühren für Postmietverpackungen, Vordrucke, Postschließfächer, Nachforschungen).