Postvollmacht

Postvollmacht - auf einem Vordruck abgegebene schriftliche Erklärung, dass eine bestimmte Person berechtigt ist, Postsendungen für den Vollmachtgeber in Empfang zu nehmen. Juristische Personen u. a. Vereinigungen haben Postvollmacht zu erteilen. Soweit Postsendungen an solche Empfänger nicht über Hausbriefkästen oder Fachanlagen ausgehändigt werden, erhält sie der Inhaber der Postvollmacht.