Preiskalkulation

Preiskalkulation - für die Zwecke der Preisbildung aufzustellende Kalkulation. Die Preiskalkulation - in der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie als Kosten- und Industriepreiskalkulation bezeichnet - dient dem Nachweis des Aufwands (bzw. dem Nachweis des Industriepreises des Vergleichserzeugnisses), des gegebenenfalls in den Industriepreis einzubeziehenden Nutzensanteils des Herstellers sowie der sonstigen Preisbestandteile und ist damit Grundlage für die Festsetzung der Industriepreise. Bei der Preiskalkulation wird ein Kalkulationsschema angewandt, das in seinem Aufbau mit dem Kalkulationsschema in Rechnungsführung und Statistik weitgehend übereinstimmt (Grundschema der Preiskalkulation). Die in den einzelnen Industriezweigen angewendeten Kalkulationsschemata, die aus dem Grundschema abgeleitet werden, sind in den speziellen Kalkulationsrichtlinien oder anderen preisrechtlichen Vorschriften festgelegt. Aus der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie ergibt sich auch eine Weiterentwicklung des Schemas der Preiskalkulation in folgender Richtung: Gemäß der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie ist den Industriepreisen für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse der Aufwand (kalkulationsfähige Selbstkosten + kalkulatorischer Gewinnzuschlag) zuzüglich Nutzensanteil des Herstellers zugrunde zu legen, wenn der Aufwand höher ist als der Industriepreis des Vergleichserzeugnisses. Ist der Aufwand des neuen und weiterentwickelten Erzeugnisses jedoch niedriger als der Industriepreis des Vergleichserzeugnisses, so ist dieser zusammen mit dem Nutzensanteil des Herstellers dem Industriepreis des neuen und weiterentwickelten Erzeugnisses zugrunde zu legen. In letzterem Falle liegt also eine spezifische Form der Preiskalkulation vor, wobei der Industriepreis des Vergleichserzeugnisses an die Stelle des Aufwands tritt.